Schlagwort-Archiv: Taubblind

Merkzeichen für Taubblindheit eingeführt

Liebe Bloggemeinde,

seit Anfang dieses Jahres gibt es das Merkzeichen TBL zum Eintrag in den amtlichen Schwerbehindertenausweis. Personen welche mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 allein wegen ihrer Sehbeeinträchtigung, sowie einen GdB von mindestens 70 wegen eines zusätzlichen Hörverlustes haben, können es erhalten.

Das Merkzeichen muss schriftlich beantragt werden. Mit dem Merkzeichen können sie die Berechtigung zur Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr nachweisen. Bei der Beantragung des Merkzeichen TBL unterstützen sie als Mitglied des BBSB gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialabteilungen.
Sie erreichen sie im für sie zuständigen BBZ.
Wir empfehlen Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, das Merkzeichen zu beantragen. Nach und nach wird es sich als Nachweis für Taubblindheit durchsetzen.

Bundesrat billigt Bundesteilhabegesetz: Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe fordert zeitnahe Weiterentwicklungen, Landesblindengeldgesetze weiterhin nötig

Liebe Leser,

nach langem politischem Ringen sieht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) damit jedoch keinen Abschluss erreicht. Viele Teilhabeleistungen werden mit dem Gesetz, das ab 1. Januar 2017 stufenweise in Kraft tritt, auf eine neue Grundlage gestellt. „Ein konsequent menschenrechtsbasiertes Teilhaberecht, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorgibt, hat der Gesetzgeber mit dem Bundesteilhabegesetz nicht verabschiedet“, konstatiert DBSV-Präsidentin Renate Reymann. „Deswegen müssen wir weiterkämpfen und Weiterentwicklungen durchsetzen.“

Ein Schritt in die richtige Richtung sind deutliche Verbesserungen beim Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe einschließlich der Freistellung des Partners. „Hier darf es aber keinen Stillstand geben“, ermahnt Reymann. „Ein echter Nachteilsausgleich heißt vollständige Abschaffung jeglicher Anrechnung von Einkommen und Vermögen.“

Durch intensiven Protest konnten Verschlechterungen beim Zugang zur Eingliederungshilfe abgewendet werden. Die Schaffung neuer Zugangskriterien ist aber nicht vom Tisch. Es sollen neue Regelungen erprobt und bis 2023 in einem eigenen Gesetz verabschiedet werden. Der DBSV wird diesen Prozess wachsam begleiten, um insbesondere sehbehinderten Menschen ihren Rechtsanspruch zu erhalten.

Auch bei den Leistungen zur Teilhabe an Bildung konnten Verschlechterungen abgewendet und in einigen Einzelbereichen sogar Verbesserungen erreicht werden. „Mit Chancengleichheit hat das noch nichts zu tun“, so Renate Reymann. „In einer sich rasant verändernden Arbeitswelt braucht es dringend Weiterentwicklungen, damit behinderte Menschen nicht abgehängt werden.“

Die Förderung einer unabhängigen Teilhabeberatung bewertet der DBSV als wichtigen Baustein, um die notwendige Unterstützung zugänglich zu machen. Der DBSV wird sich dafür einsetzen, dass es spezialisierte Anlaufstellen für blinde, sehbehinderte und taubblinde Menschen gibt.

Die Einführung eines Merkzeichens für Taubblindheit („TBl“) im Schwerbehindertenausweis begrüßt der DBSV ausdrücklich. Fast zehn Jahre lang hatte sich der Verband dafür eingesetzt. Im nächsten Schritt muss nun definiert werden, zu welchen Leistungen das Merkzeichen berechtigt.

Nachdem es mit dem Bundesteilhabegesetz nicht gelungen ist, zu einer bundeseinheitlichen gerechten Blindengeldlösung zu kommen, bleibt der Einsatz um Verbesserungen auf Länderebene notwendiger denn je. Die Erhöhung des Vermögensfreibetrags für die weiterhin im Sozialhilferecht geregelte Blindenhilfe ist für die DBSV-Präsidentin ein Tropfen auf den heißen Stein. „Hier brauchen wir wieder den Gleichschritt mit der Eingliederungshilfe“, betont Renate Reymann. „Gleichzeitig darf die Debatte um ein Teilhabegeld für Menschen mit Behinderung nicht einschlafen.“

Wir freuen uns, so Judith Faltl, Landesvorsitzende des BBSB e. V., dass es uns im Zusammenwirken mit der Bayerischen Staatsregierung gelungen ist, unser Ländergesetz wieder ein stück besser zu machen.
“Bereits im Jahr 2013 gelang die Einführung eines verdoppelten Blindengeldes für taubblinde Menschen. Nun hat die Staatsregierung das Gesetz geändert, um die notwendigen Anpassungen mit Blick auf die Einführung der 5 Pflegegrade im Gesetz zu verankern. Jetzt wurden leider noch nicht die für einen staatlichen Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen notwendigen Anpassungen vorgenommen. Wir danken an dieser Stelle den Opositionsvertretern sehr für ihr grosses Engagement. Wir sind aber zuversichtlich. Im Haushalt des freistaats Bayern sind für das Jahr 2018 12 Millionen Euro für einen staatlichen Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen vorgesehen.“

Ihr BBSB-Inform

TBA-Qualifizierung des GIB 2016/17

Liebe Leserinnen und Leser,

Neue TBA-Qualifizierung 2016/17 des GIB (Nürnberg / Bayern)
Sehr geehrte Interessierte und Aktive in der Taubblindenarbeit!

Taubblindheit/Hörsehbehinderung ist eine Behinderung der eigenen Art und keinesfalls die Summe von Blindheit/Sehbehinderung und Taubheit/Hörbehinderung. Taubblinde Menschen haben ganz besondere Bedarfe, um am sozialen Leben gleichberechtigt teilnehmen zu können. Ein wichtiger Aspekt dabei spielt die Taubblindenassistenz (TBA). Noch immer gibt es viel zu wenige Assistenten, die ausreichend qualifiziert sind!

Das GIB bietet bereits seit 2010 eine TBA-Qualifizierung an. Die nächste Qualifizierung zur Taubblindenassistenz 2016/17 startet im November 2016.
Wir freuen uns über zahlreiche Bewerbungen bis spätestens 30.09.2016.

Das Wichtigste zur Qualifizierung im Überblick:
Start der Qualifizierung: 25.-27.11.2016
(weitere Termine in Kürze auf www.giby.de)

Dauer und Umfang:
8 Kurswochenenden (ca. 1 Kurswochenende/Monat)
1 Prüfungswochenende (insg. ca. 170 Stunden)
Praktika und Hospitationen (insg. 50 Stunden)
Kursorte: Nürnberg und Hamburg
Kosten: 450,-?

Für Fragen stehe wir jederzeit gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen,
Annika Olschok
Fachreferentin
Tel.: 0911 / 120 765 – 14
Fax: 0911 / 120 765 – 44
E-Mail: annika.olschok@giby.de
Internet: www.giby.de

Taubblinden Assistenz – Lehrbuch

Liebe Bloggemeinde,

das TBA – Lehrbuch erscheint am 21. Januar 2016

Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft der TBA-Qualifizierungsinstitute (AGTI)
280 Seiten
87 Abbildungen
Kartoniert
34,00 Euro
ISBN 978-3-941146-61-7
Weitere Infos: http://median-verlag.de

Eine qualifizierte Assistenz für Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung ist der Schlüssel zur Teilhabe dieses Personenkreises am gesellschaftlichen Leben. Ein möglichst barrierefreier Zugang zu Information, Kommunikation und Mobilität wird durch die Taubblinden-Assistenz sichergestellt. Sie trägt einen wesentlichen Teil zum selbstbestimmten und Sinnerfüllten Leben von Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung in einer hörend-sehenden Gemeinschaft dar.
Assistenz für Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung wird in Deutschland noch nicht lange explizit in den Fokus genommen. In der Folge sind auch Qualifizierungsangebote kein Schwerpunktthema, trotz dass die Einfürung eines Merkzeichens „taubblind/hörsehbehindert“ im Schwerbehindertenausweis wiederholt politisch thematisiert wurde. Erste Angebote in der Qualifiierung von Taubblinden-Assistenten haben in Deutschland 2007 begonnen. Seit 2012 gibt es ein Qualifikationsprofil für Taubblinden-Assistentinnen und -Assistenten des gemeinsamen Fachausschusses Hörsehbehindert/Taubblind (GFTB), an dem sich die Qualifizierungsinstitute orientieren. Zwischenzeitlich gibt es fünf Anbieter für Qualifizierungen in Deutschland: Das Deutsche Taubblindenwerk Hannover, die Diakademie Moritzburg, GIB Nürnberg, die Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn und das TBA-Projekt Recklinghausen.

Damit diese Anbieter für einen Konsens an Inhalten stehen sowie diesen auch lehren können und die Qualifizierungsteilnehmer Zugang zum Wissenskanon haben, ist dieses Lehrbuch Taubblinden-Assistenz entstanden. Es ist das erste deutschsprachige Werk, das sich der Thematik Taubblinden-Assistenz widmet und das in den Qualifizierungsinstituten gelehrte Wissen kompakt darstellt. Es beschreibt insbesondere Inhalte zu Grundlagen im Kontext von Taubblindheit/ Hörsehbehinderung, Kommunikation sowie Information, Rehabilitation, Recht, Psychologie, das Assistenten-Selbstverständnis und stellt dies anschaulich anhand von praktischen Beispielen dar.

Menschen mit Hörsehschädigung für Interview gesucht

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Reglindis Gelke und ich studiere im Bachelorstudiengang “Deaf Studies- Sprache und Kultur der Gehörlosengemeinschaft” an der Humboldt-Universität zu Berlin.
In meiner Bachelorarbeit untersuche ich verschiedene Gründe für eine fehlende Erwerbstätigkeit (z. B. aufgrund von Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit) bei hörsehbehinderten oder taubblinden Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung an einer berufsvorbereitenden und/oder qualifizierenden Rehabilitationsmaßnahme z. B. in einem Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk, Deutschen Taubblindenwerk etc. teilgenommen haben. Berufsvorbereitende und qualifizierende Maßnahmen sind z. B. die blindentechnische Grundausbildung, Ausbildung, Integrationsmaßnahmen oder Teilqualifizierung, Umschulung oder Fortbildung. Sie dienen dazu, den Arbeitsplatz mit der Behinderung zu erhalten oder einen neuen zu erlangen.

Für die Studie möchte ich mit Ihnen ein etwa 1,5-stündiges Interview u.a. zu Ihrem beruflichen Werdegang, der Art und Dauer Ihrer Rehabilitationsmaßnahme und Gründen für Ihre Erwerbslosigkeit durchführen. Das Interview kann telefonisch, per Skype oder bei Ihnen zu Hause erfolgen. Dabei richte ich mich nach der von Ihnen gewünschten Kommunikationsform: Lautsprache, Deutsche Gebärdensprache, Taktiles Gebärden oder Lormen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich für ein Interview bereit erklären. Sie unterstützen damit meine Abschlussarbeit sehr, die auch Bestandteil eines umfangreichen Forschungsprojektes der Audio-/Gebärdensprach- und Blinden-/Sehbehindertenpädagogik an der Humboldt-Universität zu Berlin ist. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie zurzeit nicht erwerbstätig sind und an einer der oben beschriebenen beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen aufgrund Ihrer Hörsehschädigung teilgenommen haben. Die Interviews werden selbstverständlich anonym ausgewertet.
Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich bitte bei mir per
E-Mail: Reglindis.Gelke@student.hu-berlin.de
oder Telefon: 01525/96 21 473

Bitte leiten Sie meine Anfrage an andere Personen mit Hörsehschädigung/Taubblindheit weiter!
Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Reglindis Gelke

Merkzeichen TBL im Schwerbehindertenausweis

Sehr geehrte Damen und Herren,

die deutsche Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe fordert Frau Ministerin Nahles
auf, für eine zeitnahe Einführung eines Merkzeichens für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis zu sorgen.

Das Merkzeichen ist von allen politischen Kräften in Deutschland gewollt und über die fachlichen Voraussetzungen für die Eingrenzung von Taubblindheit im Sinne dieses Merkzeichens besteht Übereinstimmung zwischen Politik und Verbänden taubblinder Menschen.

Taubblinde Menschen in Deutschland verstehen nicht, warum das Merkzeichen nicht längst eingeführt ist und fordern die Bundesregierung in einem Beschluss der Tagung für Taubblindenselbsthilfe und Taubblindenberatung am 15. November 2015 auf, nun rasch das politische Verfahren zur Einführung des Merkzeichens in Gang zu setzen.

Das Europäische Parlament hat die Mitgliedsstaaten 2004 aufgefordert, die Rechte taubblinder Menschen anzuerkennen und ihnen Geltung zu verschaffen.
Der gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert / taubblind (GFTB) hat das Merkzeichen 2007 erstmals gefordert.
Beim ersten bundesweiten Taubblindentreffen im September 2009 in Radeberg forderten taubblinde Menschen in einer Resolution die Einführung des Merkzeichens.
Im März 2012 übergaben Taubblindenverbände im Rahmen eines Fachgespräches zu Taubblindheit im BMAS 14.000 Unterschriften für ein Merkzeichen.
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat das Merkzeichen im November 2012 mit einem einstimmigen Beschluss gefordert.
Im Dezember 2012 gab es ein konstruktives Gespräch von Verbändevertretern mit dem BMAS in Bonn über die Eingrenzung und Feststellung von Taubblindheit.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben die Regierungsparteien 2013 bekräftigt: “Zugang für Menschen mit Behinderung zu Transportmitteln, Informationen und Kommunikation sowie zu Einrichtungen und Diensten ist unabdingbar. Die Lebenssituation taubblinder Menschen werden wir dabei besonders berücksichtigen.
Im Oktober 2013 haben 700 taubblinde Menschen und ihre Freunde in einer Demonstration in Berlin mit großem Medienecho ihrer Forderung nach dem Merkzeichen Ausdruck gegeben.
Beim Verbandstag des DBSV im Mai 2014 in Berlin hat Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller zugesagt, dass ein Merkzeichen für Taubblinde eingeführt werden wird.
Auch das BMAS hat das Merkzeichen auf dem Kongress Leben mit Taubblindheit in Potsdam im September 2014 für Januar 2016 in Aussicht gestellt.

Nachdem ein so langer Weg zu einem Merkzeichen hinter uns allen liegt, erwarten taubblinde Menschen, dass es nun endlich Wirklichkeit wird.

Treffen der Taubblinden in Deutschland – Dezember – 2015

Liebe Leserinnen und Leser,

die Termine für Dezember 2015 …

Baden-Württemberg
Taubblindenverein
Sa. 19. Dezember Weihnachtsfeier in Stuttgart
Info: http://www.taubblinden-info.org/organisationen/bw.html

Bayern
Taubblinden Regionalgruppe Oberbayern
Fr. 11. Dezember Taktiltreff – FraMo in München
Mo. 21. Dezember Weihnachtsfeier in München
Info: http://www.taubblinden-info.org/organisationen/ob.html

BBSB Referat Hör-/Sehbehinderung
Mo. 7. Dezember Vorweihnachtlicher Kaffeenachmittag in München
Info: http://www.taubblinden-info.org/organisationen/bp.html

Berlin
Taubblinde Berlin SHG “Hör/Sehbehinderung”
Di. 1. Dezember Puppet – Comedy www.d2mberlin.de
Mo. 14. Dezember Weihnachtsmarkt nach Hamburg
Info: http://www.taubblinden-info.org/organisationen/b.html

Hessen
Hör-Sehbehindertengruppe vom BSBH
Info: http://www.taubblinden-info.org/organisationen/h1.html

USHER-Taubblinde Friedberg
Sa. 12. Dezember Taktiler Treff in Friedberg
Info: http://www.taubblinden-info.org/organisationen/h2.html

Niedersachsen
TBL-Stammtisch
Sa. 12. Dezember Weihnachtsfeier in Hannover
Info: http://www.taubblinden-info.org/organisationen/nds.html

Nordrhein-Westfalen
Fachgruppe Taubblinde BSV
Sa. 5. Dezember Kegeltreff in Dortmund
Do. 10. Dezember Spielnachmittag in Köln
Info: http://www.taubblinden-info.org/organisationen/nrw_bsv.html

SHG Hör-Sehgeschädigter Bielefeld
Do. 10. Dezember Lormtreff
Di. 29. Dezember Spielenachmittag fällt aus, wahrscheinlich am Di. 15. Dezember. Wird noch bekannt gegeben.
Info: http://www.taubblinden-info.org/organisationen/nrw_biel.html

Thüringen
SHG Taubblinde
Mi. 2. Dezember Adventsfeier in Mühlhausen
Sa. 5. Dezember Weihnachtsmarkt und Weihnachtsfeier in Erfurt
Info: http://www.taubblinden-info.org/organisationen/t.html

Infos von www.taubblinden-info.org

Taubblindenassistenz-Qualifizierung in NRW von Januar bis Dezember 2016

Liebe Interessierte in der Taubblinden-Arbeit, liebe Unterstützer,

wir freuen uns sehr – wir haben die Genehmigung des NRW-Sozialministeriums für eine neue Taubblindenassistenz-Qualifizierung in NRW. Der Unterricht der 7. Gruppe findet von Januar bis Dezember 2016 statt.

Bitte schicken Sie Meldungen an news@taubblinden-info.org und lesen Sie vorher unsere Regeln der Zusammenarbeit unter http://www.taubblinden-info.org/tba/qualifikation_recklinghausen.html.

Blindengeld und weitere Zahlungen ab 1. Juli 2015

Der Bundesrat hat einer Rentenerhöhung ab dem 1. Juli 2015 zugestimmt. Da Blindenhilfe und Blindengeld an den Rentenwert gekoppelt sind, verändern sich die Beträge ebenfalls jeweils zum 1. Juli.
Die Blindenhilfe hat sich ab 1. Juli 2015 auf 653,94 Euro erhöht (bisher: 640,51Euro).
Das Blindengeld beträgt ab 1. Juli 2015 523,15 Euro (bisher 512,41 Euro)..
Bei Blindheit und gleichzeitiger Gehörlosigkeit (Taubblindheit) werden weiterhin 1.189,00 Euro gezahlt.
Das Pflegegeld wegen hochgradiger Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit beträgt 130,79 Euro (bisher: 128,10 Euro).
Liegen beide Behinderungen gleichzeitig vor, beträgt das Pflegegeld 261,58 Euro (bisher 256,20 Euro).
Auf das Pflegegeld werden weiterhin Leistungen aus der Pflegeversicherung angerechnet, und zwar bei Pflegestufe I 146,40 Euro und bei Pflegestufe II oder III 183,20 Euro.
In Einrichtungen werden ab 1. Juli 2015 folgende Leistungen gewährt:
- bei Blindheit 261,58 Euro (bisher 256,21 Euro).
- bei Blindheit und gleichzeitiger Gehörlosigkeit unverändert 594,50 Euro,
- bei hochgradiger Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit 65,40 Euro (bisher 64,05 Euro) und
- bei hochgradiger Sehbehinderung und gleichzeitiger Gehörlosigkeit 130,79 Euro (bisher 128,10 Euro).