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DBR – Veranstaltung zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung

Liebe Leserinnen und Leser,

anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung lädt der Deutsche Behindertenrat zu einer Veranstaltung ein zum Thema „Behindertenpolitische Herausforderungen in der neuen Legislaturperiode – Wege zur Nichtdiskriminierung als Maßstab”.

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung ist ein von den Vereinten Nationen ausgerufener Gedenk- und Aktionstag, der jährlich am 3. Dezember auf die Probleme von Menschen mit Behinderung aufmerksam macht. Im Deutschen Behindertenrat (DBR) sind alle wichtigen Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vertreten, darunter der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) als Repräsentant der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe.

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention und mit zahlreichen Gesetzgebungsvorhaben der letzten Jahre wurde das Ziel verfolgt, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu stärken. Selbstbestimmung und Teilhabe sollten über einen viel beschriebenen Paradigmenwechsel erreicht werden. Das Grundgesetz verbietet in Artikel 3 jede Form der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. Gleichwohl sind Diskriminierungen für Menschen mit Behinderung auch heute noch in vielen Lebensbereichen Realität. Wie kann das sein? Diese Frage soll im Rahmen der diesjährigen Veranstaltung zum Welttag der Menschen mit Behinderungen aus Sicht der Betroffenen, der Wissenschaft und der Politik eingehend beleuchtet werden, um die Handlungsbedarfe für die neue Legislaturperiode des Deutschen Bundestages aufzuzeigen.

Termin: Donnerstag, 30. November, 11:00 bis 17:00 Uhr (Einlass ab 10:15 Uhr)
Ort: VKU-Forum, Invalidenstraße 91, 10115 Berlin
Anfahrt: Tram M5, M8, M10; Busse 120,142, 147, 245, TXL bis Invalidenpark

Eine Tagungsgebühr wird nicht erhoben. Die Kosten für die Verpflegung übernimmt der Veranstalter.
Anmeldung bis 27. November unter der E-Mail: dbr@vdk.de

Programm

10:15 Uhr Einlass

11:00 Uhr Beginn
Begrüßung und Einführung Hannelore Loskill, Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR)

11:10 Uhr Schutz vor Diskriminierung als Messlatte der UN-Behindertenrechtskonvention für das politische Handeln in Deutschland
Prof. Dr. jur. Felix Welti, Universität Kassel, Fachgebiet Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung

11:40 Uhr Diskriminierungssituationen für Menschen mit Behinderungen im Alltag
Interviewrunde mit
- Volker Langguth-Wasem, Bundesselbsthilfeverband Kleinwüchsiger Menschen e. V.
- Uwe Frevert, Bundesverband der Interessenvertretung „Selbstbestimmt Leben in Deutschland” e. V. (ISL)
- Julia Fescova, Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V.

12:00 Uhr Diskriminierungssituationen für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben
- Interviewrunde mit
Julian Sukopp und Petra Krause-Wloch, Bundesverband für Brandverletzte e. V.
- Vorstellung der Studie „Diskriminierung in Deutschland” – Dritter gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen; Nathalie Schlenzka, Referentin Forschung, Antidiskriminierungsstelle des Bundes

12:30 Uhr Bundesteilhabegesetz – nimmt die Diskriminierung denn nie ein Ende?
Interviewrunde mit
- Dietz Valentien, Förderverein Münzinghof e. V.
- Monika Kaus, Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V.

12:45 Uhr Diskriminierung durch Wahlrechtsausschluss
Interviewrunde mit
Christian Specht, Lebenshilfe e. V., Landesverband Berlin

13:00 Uhr Mittagsimbiss

14:00 Uhr Herausforderungen einer Behindertenpolitik der Zukunft
Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

14:30 Uhr Diskriminierung durch geduldete Barrieren
Interviewrunde mit
- Christiane Möller, Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
- Karl Josef Günther, Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V.
- Jochen Röder, Deutsche Epilepsievereinigung e. V.

15:00 Uhr Behindertenpolitische Herausforderungen in der neuen Legislaturperiode – Wege zur Nichtdiskriminierung als Maßstab – Podiumsdiskussion
- Uwe Schummer, MdB, CDU
- Corinna Rüffer, MdB, Bündnis 90/Die Grünen
- Kerstin Griese, MdB, SPD (angefragt)
- Zaklin Nastic, MdB, Die Linke (angefragt)
- Katharina Kloke, MdB, FDP (angefragt)
- Dr. Sigrid Arnade (ISL e. V.)
- Ulrich Wittwer (SoVD e. V.)
- Dr. Martin Danner (BAG SELBSTHILFE e. V.)

15:45 Uhr Staffelstabübergabe an das DBR-Sekretariat 2018

Moderation: Hans-Günter Heiden
Quelle: ABSV

Fachtagung Teilhabeforschung

Liebe Leserinnen und Leser,

am 10. November, findet in Berlin eine Fachtagung des Aktionsbündnisses Teilhabeforschung statt. Wissenschaftler, Menschen mit Behinderungen und Vertreter von Fachgesellschaften, Fach- und Wohlfahrtsverbänden und weiteren Zusammenschlüssen diskutieren den zweiten Teilhabebericht der Bundesregierung und dessen Konsequenzen für die Teilhabeforschung.

Wer einen Einblick in das Thema bekommen und die Diskussion verfolgen möchte, kann per Live-Stream dabei sein. Klicken Sie hierzu auf folgenden Link: https://abthf2017.livecdn.de. Die Veranstaltung beginnt um 10 Uhr und endet gegen 15.30 Uhr.

“Menschen mit Behinderungen müssen sich in die Forschung über Menschen mit Behinderungen einmischen”, sagt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke, der für den Deutschen Behindertenrat in der Koordinationsgruppe des Aktionsbündnisses Teilhabeforschung mitwirkt und zur Nutzung des Live-Streams herzlich einlädt.

Der Teilhabebericht der Bundesregierung wird seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention alle vier Jahre erstellt. Er beschreibt unter anderem, wie Menschen mit Behinderungen in Deutschland leben, wie es um ihre Teilhabechancen in verschiedenen Lebensbereichen bestellt ist und in welchen Bereichen Barrieren abzubauen sind. Der aktuelle Bericht mit fast 600 Seiten führt die Untersuchungen des Teilhabeberichts 2013 fort und beschreibt Entwicklungen der Teilhabe im Zeitraum von 2005 bis 2014. Insgesamt wird deutlich, dass die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in vielerlei Hinsicht immer noch eingeschränkt ist. Hierbei gilt häufig: Je schwerer die Beeinträchtigung, desto geringer die Teilhabechancen.

Das bundesweite Aktionsbündnis Teilhabeforschung wurde im Juni 2015 gegründet. Rund 140 Organisationen und Einzelmitglieder sind derzeit zusammengeschlossen. Ihr Ziel ist es, die Forschungsaktivitäten zu den Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Eine interdisziplinäre Teilhabeforschung soll deutlicher als bisher das Augenmerk auf die Verwirklichung von Selbstbestimmung, Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Behinderungen richten und damit zu einer Neuorientierung der Forschungslandschaft führen.

Mehr Infos zum Aktionsbündnis unter www.teilhabeforschung.org

Recht auf inklusive Bildung statt weiter Sonderschulen

Liebe Bloggemeinde,

der UN-Ausschuss fuer die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschreibt in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 4 das Recht auf inklusive Bildung. Das Deutsche Institut fuer Menschenrechte hat im September 2017 eine Uebersetzung dieses wichtigen Textes online gestellt.
https://bize.ps/su

Neue Publikation der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Liebe Bloggemeinde,

die Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen stärken.

In Deutschland leben etwa 15 Prozent der weiblichen Bevölkerung mit einer Behinderung. Sie haben – wie alle Frauen – das Recht, selbst über eine Elternschaft zu entscheiden. Rund drei Viertel von ihnen wünschen sich eigene Kinder. Gleichzeitig herrschen gesellschaftliche Vorbehalte gegen ihre Elternschaft, und für Frauen in stationären Wohneinrichtungen ist es schwer, Partnerschaften und ein selbstbestimmtes Sexualleben zu führen.

Partnerschaft und Familienleben ist nur ein Bereich, in dem die Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders gefährdet sind. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 3 (PDF, 337 KB) vor Kurzem deutlich gemacht, welchen Formen von Diskriminierung Frauen und Mädchen mit Behinderungen ausgesetzt sind, welche Lebensbereiche dies besonders betrifft und welche Verpflichtungen die Staaten zur Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen haben.

Um die Aussagen des UN-Ausschusses in Deutschland bekannter zu machen, hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention die Allgemeine Bemerkung Nr. 3 des UN-Ausschusses zusammengefasst und aufbereitet. Ziel der heute veröffentlichten Publikation ist es, die Diskussion über die Auslegung der UN-Behindertenrechtskonvention in diesem Themenfeld zu bereichern und den Nutzen der Allgemeinen Bemerkung als Orientierungshilfe für Recht und Politik in Deutschland aufzuzeigen.

Die Publikation finden Sie hier: iwww.institut-fuer-menschenrechte.de, Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Allgemeine Bemerkung Nr. 3 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Information Nr. 10)

UN-Behindertenrechtskonvention wird zehn Jahre alt

Liebe Bloggemeinde,

vor zehn Jahren, am 13. Dezember 2006, verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Behindertenrechtskonvention (BRK). Damit wurde unterstrichen, was selbstverständlich ist: Wie für alle Menschen gelten die Menschenrechte ohne Einschränkung auch für Menschen mit Behinderungen.

Die “Gegenwart”, das Verbandsmagazin des DBSV, fragt, was die BRK in zehn Jahren bewirkt hat und hat einen ausgewiesenen Experten um seine Bewertung gebeten: Klaus Lachwitz, langjähriger Geschäftsführer der Lebenshilfe, heute Präsident von Inclusion International, Generalsekretär der International Disability Alliance (IDA) und geschäftsführender Vorstand des European Disability Forum (EDF). Er war vor zehn Jahren in New York bei den Verhandlungen über die BRK beteiligt.

“Aus internationaler Sicht ist die Konvention sicher ein Erfolg”, sagt der Jurist im “Gegenwart”-Interview. “Das merkt man daran, dass in mehr als 160 Ländern darüber gesprochen wird, natürlich auf ganz unterschiedliche Weise, je nachdem, ob es sich um Demokratien oder um autoritäre Gesellschaften handelt. Aber die Konvention hat einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangt und bestimmte Begriffe wie Inklusion, Partizipation, Diskriminierungsschutz spielen in den politischen Debatten eine viel größere Rolle als vor zehn Jahren.”

Vom Bundesteilhabegesetz hätte Klaus Lachwitz erwartet, dass die Eingliederungshilfe als Nachteilsausgleich definiert wird, was jedoch nicht erfolgt ist. Dies hätte der BRK entsprochen, die in Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert wurde und damit geltendes Recht ist. Nicht nur auf politischer, sondern auch auf gerichtlicher Ebene sieht Klaus Lachwitz Defizite bei der Umsetzung der BRK. “Das Problem ist die mangelnde Bereitschaft der Mehrheit unserer Richter, sich der BRK progressiv zu öffnen.”

Das vollständige Interview mit Klaus Lachwitz ist in der Dezember-Ausgabe der “Gegenwart” zu lesen und online abrufbar unter www.dbsv.org/dbsv/zeitschriften/die-gegenwart/ausgewaehlte-beitraege-der-gegenwart

Großes Verbändebündnis macht sich für ein barrierefreies Deutschland stark

Liebe Bloggemeinde,

anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung, der alljährlich am 3. Dezember begangen wird, hat ein Verbändebündnis eine Initiative für mehr Barrierefreiheit gestartet. Der DBSV beteiligt sich an dieser Initiative in der Überzeugung, dass es ein großes Bündnis braucht, um der Barrierefreiheit zum Durchbruch zu verhelfen. Das Ziel ist insbesondere, die Privatwirtschaft mit gesetzlichen Vorgaben zu Barrierefreiheit zu verpflichten. Lesen Sie hier die heutige Pressemitteilung des Verbändebündnisses:

Berlin, 2. Dezember 2016. In einer gemeinsamen Erklärung fordert der Sozialverband VdK Deutschland mit anderen Verbraucher-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden die Bundesregierung auf, umfassende Barrierefreiheit, also die Zugänglichkeit aller Lebensbereiche, für Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigungen herzustellen.

Bereits 2009 hat sich die Bundesrepublik mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, geeignete Maßnahmen für eine barrierefreie Gesellschaft zu treffen. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Verbände unverständlich, dass bisherige Gesetzesänderungen noch lange nicht alle Vorgaben erfüllen. Solange etwa die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen bleiben, sind Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigungen als Kunden und Patienten benachteiligt. Die Verbände fordern konkret, alle Lebensbereiche so zu gestalten, dass sie auch von allen Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, genutzt werden können: Öffentlich zugängliche Gebäude, Wohnungen und medizinische sowie pflegerische Einrichtungen ebenso wie Verkehrsanlagen und Verkehrsmittel oder Informations- und Kommunikationsmedien.

Barrierefreiheit kommt allen zugute. Menschen mit Behinderung profitieren davon ebenso wie Ältere, Eltern, Kinder oder Menschen, die zeitweise mobilitätseingeschränkt sind.

Die Erklärung, die auch den Parteien vorgelegt wird, die sich zur Bundestagswahl stellen, kann hier abgerufen werden: www.vdk.de/permalink/71116

Der Pressemitteilung sind Statements von Vertretern der an dem Bündnis beteiligten Verbände beigefügt. DBSV-Präsidentin Renate Reymann äußert sich an dieser Stelle wie folgt: „Blinde Menschen orientieren sich taktil und akustisch. Mit dem ‚Zweisinneprinzip‘ kann für sie Umwelt barrierefrei gestaltet werden. Sehbehinderte Menschen brauchen Kontraste und Beleuchtung. Blinde wie auch sehbehinderte Menschen erhalten Zugang zu digitalen Medien und Anwendungen, wenn sie nach den Regeln der Barrierefreiheit konzipiert sind. Was für Menschen mit schwerer Seheinschränkung Teilhabe sichert, schafft Komfort auch für Brillenträger, Menschen mit Leseproblemen und viele andere. Deshalb brauchen wir verbindliche Schritte zu mehr Barrierefreiheit, eine Initiative: Barrierefreies Deutschland.“

Neue Publikation zum Vertrag von Marrakesch

Liebe Bloggemeinde,

beim Deutschen Institut für Menschenrechte ist von Dr. Valentin Aichele, dem Leiter der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention, eine neue Publikation unter dem Titel “Mehr barrierefreie Bücher – Warum der Vertrag von Marrakesch endlich umgesetzt werden muss” erschienen.

Der Vertrag von Marrakesch erleichtert den Zugang zu veröffentlichten Werken für blinde und sehbehinderte Personen. Die Publikation der Monitoring-Stelle befasst sich mit den erforderlichen Schritten der Bundesregierung, den Vertrag von Marrakesch in Deutschland umzusetzen und damit den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Büchern zu verbessern. Weitere Informationen sind erhältlich unter
www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen.

Studie zu sexualisierter Gewalt an Schulen (Hessen)

Liebe Leser,

Jugendliche mit Behinderungen werden nicht befragt. Hessisches Kultusministerium schließt Förderschüler_innen aus. Frauen mit Behinderung werden in Kindheit und Jugend zwei- bis dreimal häufiger Opfer von sexualisierter Gewalt. Das geht aus einer Studie hervor, die das Bundesfamilienministerium im Jahr 2013 veröffentlicht hat. Trotz dieser alarmierenden Zahlen schließt das Hessische Kultusministerium jetzt gerade diese besonders gefährdete Gruppe von einer Studie zum Thema sexualisierte Gewalt an Schulen aus. Bei einer repräsentativen Befragung im laufenden Schulhalbjahr sollen Förderschüler_innen außen vor bleiben.
Durchgeführt wird die Erhebung nur in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 an Regelschulen. Dies kritisiert der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hessen scharf.
„Dies ist nicht verantwortbar und widerspricht ganz klar der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie schreibt in Artikel 16 vor, dass sicherzustellen ist, dass Fälle von Gewalt und Missbrauch gegenüber behinderten Menschen erkannt und untersucht werden“, sagt Günter Woltering, Landesgeschäftsführer des PARITÄTISCHEN Hessen.

Bereits im vorigen Herbst hatte der PARITÄTISCHE Hessen dem Kultusministerium seine Bedenken am Zuschnitt der Studie in einem Schreiben mitgeteilt. In seiner Antwort begründete das Land Hessen den Ausschluss von Jugendlichen mit Behinderungen mit „inhaltlichen, methodischen und finanziellen Erwägungen“. Auch das Hessische Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung (HKFB), das in Trägerschaft des PARITÄTISCHEN Hessen ist, hatte sich im Vorfeld der Studie an das Kultusministerium gewandt und ihm seine Unterstützung angeboten, um die Befragung auch für Schüler_innen mit Behinderungen zugänglich zu machen. „Es existieren bereits Erhebungsmethoden, die speziell die Belange von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen berücksichtigen“, betont Rita Schroll, Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für Frauen mit Behinderung. „Auch komplexe Fragestellungen können in Leichte Sprache übersetzt werden.“
Der PARITÄTISCHE Hessen fordert das Land Hessen auf, in die Befragung zu sexualisierter Gewalt auch Jugendliche mit Behinderungen einzubeziehen und die Studie auf Förderschulen auszuweiten, und zwar ungeachtet der zusätzlichen Kosten für eine barrierefreie Erhebung. „Inklusion darf auch an diesem Punkt nicht am Geld scheitern“, so Landesgeschäftsführer Günter Woltering: „Nur auf Basis von belastbaren Daten über das Ausmaß sexualisierter Gewalt an Förderschulen kann das Land überhaupt erkennen, wo und wie es präventiv tätig werden muss.“

Ansprechpartnerin: Rita Schroll
Auf der Körnerwiese 5, 60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069-955 262 – 36, Fax: 069-955 262 38
E-Mail: hkfb@paritaet-hessen

Deutschlands Zukunft inklusiv gestalten

Liebe Leser,

hier die Mitteilung der Berliner-Behindertenzeitung.
Zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung rufen wir gemeinsam zur Demonstration und anschließender Kundgebung unter folgendem Motto auf:
Deutschlands Zukunft inklusiv gestalten! Kein Kompromiss bei der Teilhabe. Damit protestieren wir gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und die Verweigerung der Teilhabe am Leben mitten in der Gesellschaft. Wir wollen unsere Forderungen gemeinsam an die Öffentlichkeit und die Politik herantragen.
13.00 – 13.30 Uhr: Kundgebung am Bundeskanzleramt
13.30 – 14.00 Uhr: Protestmarsch zum Brandenburger Tor
14.00 – 15.30 Uhr: Bühnenprogramm am Brandenburger Tor

Wir fordern:
Ein Bundesteilhabegesetz, das die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in Deutschland sicher stellt. So wie es im Koalitionsvertrag versprochen wurde; Einen Kurswechsel in der Behindertenpolitik der Bundesregierung: Ein Paradigmenwechsel – weg von der Fürsorge, hin zu Selbstbestimmung und Würde – muss endlich umgesetzt werden; Abschaffung der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe; Die unverzügliche und vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention; Politische Rahmenbedingungen für echte Inklusion: gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderung von Beginn an.
Mittwoch, 4. Mai 2016:
Hintergrund: Zum 1. Januar 2017 soll das Bundesteilhabegesetz in Kraft treten. Wir treten dafür ein, das wir ein gutes Teilhabegesetz bekommen und das die Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen im Sinne der UN-BRK in den Mittelpunkt gestellt werden.
Im Koalitionsvertrag – mit dem Namen „Deutschlands Zukunft Gestalten“ – wurde dies angekündigt. Als „Prioritäre Maßnahme“ wurde eine Entlastung der „Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe“ versprochen. Wir erinnern daher an das Versprechen von CDU, CSU und SPD.
Weitere Informationen, Hintergründe, Fakten und Ansprechpartner finden sich auf der brandneuen Internetseite unter: www.protesttag-behinderte.de