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Liebe Leserinnen und Leser,
anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung lädt der Deutsche Behindertenrat zu einer Veranstaltung ein zum Thema „Behindertenpolitische Herausforderungen in der neuen Legislaturperiode – Wege zur Nichtdiskriminierung als Maßstab”.
Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung ist ein von den Vereinten Nationen ausgerufener Gedenk- und Aktionstag, der jährlich am 3. Dezember auf die Probleme von Menschen mit Behinderung aufmerksam macht. Im Deutschen Behindertenrat (DBR) sind alle wichtigen Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vertreten, darunter der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) als Repräsentant der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention und mit zahlreichen Gesetzgebungsvorhaben der letzten Jahre wurde das Ziel verfolgt, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu stärken. Selbstbestimmung und Teilhabe sollten über einen viel beschriebenen Paradigmenwechsel erreicht werden. Das Grundgesetz verbietet in Artikel 3 jede Form der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. Gleichwohl sind Diskriminierungen für Menschen mit Behinderung auch heute noch in vielen Lebensbereichen Realität. Wie kann das sein? Diese Frage soll im Rahmen der diesjährigen Veranstaltung zum Welttag der Menschen mit Behinderungen aus Sicht der Betroffenen, der Wissenschaft und der Politik eingehend beleuchtet werden, um die Handlungsbedarfe für die neue Legislaturperiode des Deutschen Bundestages aufzuzeigen.
Termin: Donnerstag, 30. November, 11:00 bis 17:00 Uhr (Einlass ab 10:15 Uhr)
Ort: VKU-Forum, Invalidenstraße 91, 10115 Berlin
Anfahrt: Tram M5, M8, M10; Busse 120,142, 147, 245, TXL bis Invalidenpark
Eine Tagungsgebühr wird nicht erhoben. Die Kosten für die Verpflegung übernimmt der Veranstalter.
Anmeldung bis 27. November unter der E-Mail: dbr@vdk.de
Programm
10:15 Uhr Einlass
11:00 Uhr Beginn
Begrüßung und Einführung Hannelore Loskill, Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR)
11:10 Uhr Schutz vor Diskriminierung als Messlatte der UN-Behindertenrechtskonvention für das politische Handeln in Deutschland
Prof. Dr. jur. Felix Welti, Universität Kassel, Fachgebiet Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung
11:40 Uhr Diskriminierungssituationen für Menschen mit Behinderungen im Alltag
Interviewrunde mit
- Volker Langguth-Wasem, Bundesselbsthilfeverband Kleinwüchsiger Menschen e. V.
- Uwe Frevert, Bundesverband der Interessenvertretung „Selbstbestimmt Leben in Deutschland” e. V. (ISL)
- Julia Fescova, Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V.
12:00 Uhr Diskriminierungssituationen für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben
- Interviewrunde mit
Julian Sukopp und Petra Krause-Wloch, Bundesverband für Brandverletzte e. V.
- Vorstellung der Studie „Diskriminierung in Deutschland” – Dritter gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen; Nathalie Schlenzka, Referentin Forschung, Antidiskriminierungsstelle des Bundes
12:30 Uhr Bundesteilhabegesetz – nimmt die Diskriminierung denn nie ein Ende?
Interviewrunde mit
- Dietz Valentien, Förderverein Münzinghof e. V.
- Monika Kaus, Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V.
12:45 Uhr Diskriminierung durch Wahlrechtsausschluss
Interviewrunde mit
Christian Specht, Lebenshilfe e. V., Landesverband Berlin
13:00 Uhr Mittagsimbiss
14:00 Uhr Herausforderungen einer Behindertenpolitik der Zukunft
Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
14:30 Uhr Diskriminierung durch geduldete Barrieren
Interviewrunde mit
- Christiane Möller, Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
- Karl Josef Günther, Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V.
- Jochen Röder, Deutsche Epilepsievereinigung e. V.
15:00 Uhr Behindertenpolitische Herausforderungen in der neuen Legislaturperiode – Wege zur Nichtdiskriminierung als Maßstab – Podiumsdiskussion
- Uwe Schummer, MdB, CDU
- Corinna Rüffer, MdB, Bündnis 90/Die Grünen
- Kerstin Griese, MdB, SPD (angefragt)
- Zaklin Nastic, MdB, Die Linke (angefragt)
- Katharina Kloke, MdB, FDP (angefragt)
- Dr. Sigrid Arnade (ISL e. V.)
- Ulrich Wittwer (SoVD e. V.)
- Dr. Martin Danner (BAG SELBSTHILFE e. V.)
15:45 Uhr Staffelstabübergabe an das DBR-Sekretariat 2018
Moderation: Hans-Günter Heiden
Quelle: ABSV
Liebe Leserinnen und Leser,
am 10. November, findet in Berlin eine Fachtagung des Aktionsbündnisses Teilhabeforschung statt. Wissenschaftler, Menschen mit Behinderungen und Vertreter von Fachgesellschaften, Fach- und Wohlfahrtsverbänden und weiteren Zusammenschlüssen diskutieren den zweiten Teilhabebericht der Bundesregierung und dessen Konsequenzen für die Teilhabeforschung.
Wer einen Einblick in das Thema bekommen und die Diskussion verfolgen möchte, kann per Live-Stream dabei sein. Klicken Sie hierzu auf folgenden Link: https://abthf2017.livecdn.de. Die Veranstaltung beginnt um 10 Uhr und endet gegen 15.30 Uhr.
“Menschen mit Behinderungen müssen sich in die Forschung über Menschen mit Behinderungen einmischen”, sagt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke, der für den Deutschen Behindertenrat in der Koordinationsgruppe des Aktionsbündnisses Teilhabeforschung mitwirkt und zur Nutzung des Live-Streams herzlich einlädt.
Der Teilhabebericht der Bundesregierung wird seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention alle vier Jahre erstellt. Er beschreibt unter anderem, wie Menschen mit Behinderungen in Deutschland leben, wie es um ihre Teilhabechancen in verschiedenen Lebensbereichen bestellt ist und in welchen Bereichen Barrieren abzubauen sind. Der aktuelle Bericht mit fast 600 Seiten führt die Untersuchungen des Teilhabeberichts 2013 fort und beschreibt Entwicklungen der Teilhabe im Zeitraum von 2005 bis 2014. Insgesamt wird deutlich, dass die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in vielerlei Hinsicht immer noch eingeschränkt ist. Hierbei gilt häufig: Je schwerer die Beeinträchtigung, desto geringer die Teilhabechancen.
Das bundesweite Aktionsbündnis Teilhabeforschung wurde im Juni 2015 gegründet. Rund 140 Organisationen und Einzelmitglieder sind derzeit zusammengeschlossen. Ihr Ziel ist es, die Forschungsaktivitäten zu den Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Eine interdisziplinäre Teilhabeforschung soll deutlicher als bisher das Augenmerk auf die Verwirklichung von Selbstbestimmung, Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Behinderungen richten und damit zu einer Neuorientierung der Forschungslandschaft führen.
Mehr Infos zum Aktionsbündnis unter www.teilhabeforschung.org
Liebe Bloggemeinde,
vor zehn Jahren, am 13. Dezember 2006, verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Behindertenrechtskonvention (BRK). Damit wurde unterstrichen, was selbstverständlich ist: Wie für alle Menschen gelten die Menschenrechte ohne Einschränkung auch für Menschen mit Behinderungen.
Die “Gegenwart”, das Verbandsmagazin des DBSV, fragt, was die BRK in zehn Jahren bewirkt hat und hat einen ausgewiesenen Experten um seine Bewertung gebeten: Klaus Lachwitz, langjähriger Geschäftsführer der Lebenshilfe, heute Präsident von Inclusion International, Generalsekretär der International Disability Alliance (IDA) und geschäftsführender Vorstand des European Disability Forum (EDF). Er war vor zehn Jahren in New York bei den Verhandlungen über die BRK beteiligt.
“Aus internationaler Sicht ist die Konvention sicher ein Erfolg”, sagt der Jurist im “Gegenwart”-Interview. “Das merkt man daran, dass in mehr als 160 Ländern darüber gesprochen wird, natürlich auf ganz unterschiedliche Weise, je nachdem, ob es sich um Demokratien oder um autoritäre Gesellschaften handelt. Aber die Konvention hat einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangt und bestimmte Begriffe wie Inklusion, Partizipation, Diskriminierungsschutz spielen in den politischen Debatten eine viel größere Rolle als vor zehn Jahren.”
Vom Bundesteilhabegesetz hätte Klaus Lachwitz erwartet, dass die Eingliederungshilfe als Nachteilsausgleich definiert wird, was jedoch nicht erfolgt ist. Dies hätte der BRK entsprochen, die in Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert wurde und damit geltendes Recht ist. Nicht nur auf politischer, sondern auch auf gerichtlicher Ebene sieht Klaus Lachwitz Defizite bei der Umsetzung der BRK. “Das Problem ist die mangelnde Bereitschaft der Mehrheit unserer Richter, sich der BRK progressiv zu öffnen.”
Das vollständige Interview mit Klaus Lachwitz ist in der Dezember-Ausgabe der “Gegenwart” zu lesen und online abrufbar unter www.dbsv.org/dbsv/zeitschriften/die-gegenwart/ausgewaehlte-beitraege-der-gegenwart
Liebe Bloggemeinde,
anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung, der alljährlich am 3. Dezember begangen wird, hat ein Verbändebündnis eine Initiative für mehr Barrierefreiheit gestartet. Der DBSV beteiligt sich an dieser Initiative in der Überzeugung, dass es ein großes Bündnis braucht, um der Barrierefreiheit zum Durchbruch zu verhelfen. Das Ziel ist insbesondere, die Privatwirtschaft mit gesetzlichen Vorgaben zu Barrierefreiheit zu verpflichten. Lesen Sie hier die heutige Pressemitteilung des Verbändebündnisses:
Berlin, 2. Dezember 2016. In einer gemeinsamen Erklärung fordert der Sozialverband VdK Deutschland mit anderen Verbraucher-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden die Bundesregierung auf, umfassende Barrierefreiheit, also die Zugänglichkeit aller Lebensbereiche, für Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigungen herzustellen.
Bereits 2009 hat sich die Bundesrepublik mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, geeignete Maßnahmen für eine barrierefreie Gesellschaft zu treffen. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Verbände unverständlich, dass bisherige Gesetzesänderungen noch lange nicht alle Vorgaben erfüllen. Solange etwa die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen bleiben, sind Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigungen als Kunden und Patienten benachteiligt. Die Verbände fordern konkret, alle Lebensbereiche so zu gestalten, dass sie auch von allen Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, genutzt werden können: Öffentlich zugängliche Gebäude, Wohnungen und medizinische sowie pflegerische Einrichtungen ebenso wie Verkehrsanlagen und Verkehrsmittel oder Informations- und Kommunikationsmedien.
Barrierefreiheit kommt allen zugute. Menschen mit Behinderung profitieren davon ebenso wie Ältere, Eltern, Kinder oder Menschen, die zeitweise mobilitätseingeschränkt sind.
Die Erklärung, die auch den Parteien vorgelegt wird, die sich zur Bundestagswahl stellen, kann hier abgerufen werden: www.vdk.de/permalink/71116
Der Pressemitteilung sind Statements von Vertretern der an dem Bündnis beteiligten Verbände beigefügt. DBSV-Präsidentin Renate Reymann äußert sich an dieser Stelle wie folgt: „Blinde Menschen orientieren sich taktil und akustisch. Mit dem ‚Zweisinneprinzip‘ kann für sie Umwelt barrierefrei gestaltet werden. Sehbehinderte Menschen brauchen Kontraste und Beleuchtung. Blinde wie auch sehbehinderte Menschen erhalten Zugang zu digitalen Medien und Anwendungen, wenn sie nach den Regeln der Barrierefreiheit konzipiert sind. Was für Menschen mit schwerer Seheinschränkung Teilhabe sichert, schafft Komfort auch für Brillenträger, Menschen mit Leseproblemen und viele andere. Deshalb brauchen wir verbindliche Schritte zu mehr Barrierefreiheit, eine Initiative: Barrierefreies Deutschland.“
Liebe Bloggemeinde,
beim Deutschen Institut für Menschenrechte ist von Dr. Valentin Aichele, dem Leiter der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention, eine neue Publikation unter dem Titel “Mehr barrierefreie Bücher – Warum der Vertrag von Marrakesch endlich umgesetzt werden muss” erschienen.
Der Vertrag von Marrakesch erleichtert den Zugang zu veröffentlichten Werken für blinde und sehbehinderte Personen. Die Publikation der Monitoring-Stelle befasst sich mit den erforderlichen Schritten der Bundesregierung, den Vertrag von Marrakesch in Deutschland umzusetzen und damit den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Büchern zu verbessern. Weitere Informationen sind erhältlich unter
www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen.
Liebe Leser,
Jugendliche mit Behinderungen werden nicht befragt. Hessisches Kultusministerium schließt Förderschüler_innen aus. Frauen mit Behinderung werden in Kindheit und Jugend zwei- bis dreimal häufiger Opfer von sexualisierter Gewalt. Das geht aus einer Studie hervor, die das Bundesfamilienministerium im Jahr 2013 veröffentlicht hat. Trotz dieser alarmierenden Zahlen schließt das Hessische Kultusministerium jetzt gerade diese besonders gefährdete Gruppe von einer Studie zum Thema sexualisierte Gewalt an Schulen aus. Bei einer repräsentativen Befragung im laufenden Schulhalbjahr sollen Förderschüler_innen außen vor bleiben.
Durchgeführt wird die Erhebung nur in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 an Regelschulen. Dies kritisiert der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hessen scharf.
„Dies ist nicht verantwortbar und widerspricht ganz klar der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie schreibt in Artikel 16 vor, dass sicherzustellen ist, dass Fälle von Gewalt und Missbrauch gegenüber behinderten Menschen erkannt und untersucht werden“, sagt Günter Woltering, Landesgeschäftsführer des PARITÄTISCHEN Hessen.
Bereits im vorigen Herbst hatte der PARITÄTISCHE Hessen dem Kultusministerium seine Bedenken am Zuschnitt der Studie in einem Schreiben mitgeteilt. In seiner Antwort begründete das Land Hessen den Ausschluss von Jugendlichen mit Behinderungen mit „inhaltlichen, methodischen und finanziellen Erwägungen“. Auch das Hessische Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung (HKFB), das in Trägerschaft des PARITÄTISCHEN Hessen ist, hatte sich im Vorfeld der Studie an das Kultusministerium gewandt und ihm seine Unterstützung angeboten, um die Befragung auch für Schüler_innen mit Behinderungen zugänglich zu machen. „Es existieren bereits Erhebungsmethoden, die speziell die Belange von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen berücksichtigen“, betont Rita Schroll, Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für Frauen mit Behinderung. „Auch komplexe Fragestellungen können in Leichte Sprache übersetzt werden.“
Der PARITÄTISCHE Hessen fordert das Land Hessen auf, in die Befragung zu sexualisierter Gewalt auch Jugendliche mit Behinderungen einzubeziehen und die Studie auf Förderschulen auszuweiten, und zwar ungeachtet der zusätzlichen Kosten für eine barrierefreie Erhebung. „Inklusion darf auch an diesem Punkt nicht am Geld scheitern“, so Landesgeschäftsführer Günter Woltering: „Nur auf Basis von belastbaren Daten über das Ausmaß sexualisierter Gewalt an Förderschulen kann das Land überhaupt erkennen, wo und wie es präventiv tätig werden muss.“
Ansprechpartnerin: Rita Schroll
Auf der Körnerwiese 5, 60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069-955 262 – 36, Fax: 069-955 262 38
E-Mail: hkfb@paritaet-hessen
Liebe Leser,
hier die Mitteilung der Berliner-Behindertenzeitung.
Zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung rufen wir gemeinsam zur Demonstration und anschließender Kundgebung unter folgendem Motto auf:
Deutschlands Zukunft inklusiv gestalten! Kein Kompromiss bei der Teilhabe. Damit protestieren wir gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und die Verweigerung der Teilhabe am Leben mitten in der Gesellschaft. Wir wollen unsere Forderungen gemeinsam an die Öffentlichkeit und die Politik herantragen.
13.00 – 13.30 Uhr: Kundgebung am Bundeskanzleramt
13.30 – 14.00 Uhr: Protestmarsch zum Brandenburger Tor
14.00 – 15.30 Uhr: Bühnenprogramm am Brandenburger Tor
Wir fordern:
Ein Bundesteilhabegesetz, das die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in Deutschland sicher stellt. So wie es im Koalitionsvertrag versprochen wurde; Einen Kurswechsel in der Behindertenpolitik der Bundesregierung: Ein Paradigmenwechsel – weg von der Fürsorge, hin zu Selbstbestimmung und Würde – muss endlich umgesetzt werden; Abschaffung der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe; Die unverzügliche und vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention; Politische Rahmenbedingungen für echte Inklusion: gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderung von Beginn an.
Mittwoch, 4. Mai 2016:
Hintergrund: Zum 1. Januar 2017 soll das Bundesteilhabegesetz in Kraft treten. Wir treten dafür ein, das wir ein gutes Teilhabegesetz bekommen und das die Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen im Sinne der UN-BRK in den Mittelpunkt gestellt werden.
Im Koalitionsvertrag – mit dem Namen „Deutschlands Zukunft Gestalten“ – wurde dies angekündigt. Als „Prioritäre Maßnahme“ wurde eine Entlastung der „Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe“ versprochen. Wir erinnern daher an das Versprechen von CDU, CSU und SPD.
Weitere Informationen, Hintergründe, Fakten und Ansprechpartner finden sich auf der brandneuen Internetseite unter: www.protesttag-behinderte.de
Liebe Bloggemeinde,
Berlin – Anlässlich der ersten Lesung zur “Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts” am 17. März fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundestagsabgeordneten auf, mit dem Gesetz auch Private wirksam zur Beseitigung und Vermeidung von Barrieren zu verpflichten. Zwar enthalte der Gesetzentwurf der Bundesregierung Verbesserungen. “Es fehlen jedoch verbindliche Regelungen für mehr Zugänglichkeit im privaten Bereich, etwa beim Wohnen, Einkaufen, bei der Mobilität oder der Freizeit – gerade dort, wo Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag immer noch auf zahlreiche Hindernisse stoßen”, kritisiert Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.
Weniger dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales als anderen Ressorts der Bundesregierung sei es anzulasten, dass der Entwurf keine Barrierefreiheit in Lebensbereichen gewährleiste, die von Privaten kontrolliert würden. “Die Bundesregierung hat es bislang versäumt, für Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zu sorgen. Deshalb fordern wir die Bundestagsabgeordneten auf, sich für entsprechende Änderungen im Gesetzestext einzusetzen. Es wäre ein menschenrechtliches Versäumnis, wenn Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes Zusammenleben in der Gesellschaft auch in Zukunft versagt bliebe”, so Aichele.
Barrierefreiheit müsse auch bei Förderprogrammen mitbedacht werden, etwa im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. “Wenn der Bund den sozialen Wohnungsbau wie angekündigt unterstützt, dann muss bundesgesetzlich klar vorgegeben sein, dass damit auch barrierefreier Wohnraum für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen entsteht.”
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Weitere Informationen
Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung www.institut-fuer-menschenrechte.de
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (Bundestags-Drs. 18/7824 vom 09.03.2016) http://dip21.bundestag.de
Pressekontakt
Ute Sonnenberg
Telefon: 030 25 93 59 – 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
Liebe Bloggemeinde,
der UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention (CRPD – Committee on the Rights of Persons with Disabilities) hat im Rahmen einer Staatenberichtsprüfung in Genf untersucht, ob Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen genügend vorantreibt.
Die Ergebnisse des Fachausschusses zum deutschen Staatenbericht lesen Sie unter folgendem Link (Word-Dokument zum Download in englischer Sprache): http://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CRPD/Shared%20Documents/DEU/CRPD_C_DEU_CO_1_20186_E.doc
Zum Ergebnis des Fachausschusses, das in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, nimmt der DVBS-Vorsitzende Uwe Boysen Stellung:
“Wenn man die Bemerkungen einiger Organisationen und Initiativen von behinderten Menschen im Internet liest, so könnte man glauben, Deutschland habe am vergangenen Freitag ein Erdbeben erschüttert, als der UN-Fachausschuss für die BRK seine Bemerkungen zum deutschen Staatenbericht veröffentlichte. Dabei hat die Erde (mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt – und das war schon Donnerstag!) gar nicht gebebt. Vorsichtshalber enthalten die genannten Stellungnahmen auch kaum Substantielles, sondern beschränken sich darauf, die Tatsache solcher Rügen hervorzuheben. Mag sein, dass das an der Klapprigkeit der UN-Computer liegt, die häufig keinen Zugang gewährten. Aber eine überzeugende Analyse sieht anders aus.
Greifen wir, um diesem Mangel jedenfalls teilweise abzuhelfen, nur drei Punkte heraus, die für den DVBS besonders wichtig sind: Bei Art. 9 der Konvention, der u. a. die Informationstechnik behandelt, kritisiert der Ausschuss die nicht bindende Einbeziehung Privater in die deutsche Gesetzgebung (Randnummer 21), eine Tatsache, die der DVBS bereits seit langem beklagt und auch im Prozess zur Novellierung des BGG herausgestellt hat. Zu Art. 24 vertritt der Ausschuss die Auffassung, dass es ein Konzept für inklusive Bildung geben müsse und kritisiert, dass die große Mehrzahl behinderter Menschen noch in besonderen Einrichtungen unterrichtet würde (Randnummer 45). Diese Einrichtungen seien “herunterzufahren” (scale down, Randnummer 46 b), wohl gemerkt nicht “abzuschaffen, wie es mehrfach zu lesen war. Stattdessen betont der Ausschuss die Notwendigkeit qualitativ hochwertiger Bildung, wie sie von jeher auch Anliegen des DVBS war und ist. zu Art. 27, der Vorschrift zu einem inklusive
n Arbeitsmarkt, verlangt der Ausschuss ein Konzept zur Schließung der Werkstätten für behinderte Menschen (phasing out, Randnummer 50 b) und beleuchtet leider die Situation anderer Behindertengruppen auf dem ersten Arbeitsmarkt nur unzureichend. Immerhin empfiehlt er insoweit eine Datensammlung über die Zugänglichkeit von Arbeitsstätten (Randnummer 50 d).
Bei all dem muss man sich über eines im Klaren bleiben: Die Durchsetzung dieser und weiterer Empfehlungen kann der Ausschuss nicht erzwingen. Sie sind nicht einklagbar! Und die Erfahrung lehrt, dass die Bundesregierungen derartige Rügen und Empfehlungen auch auf anderen Gebieten, auf denen die UN im Bereich der Menschenrechte aktiv ist, nicht selten “in den Wind geschlagen” haben. Menschenrechte im Verständnis der UN stehen in Deutschland nach wie vor nicht hoch im Kurs. Zu übertriebener Euphorie ist daher kein Anlass, zumal sie dann sehr schnell in eine Katerstimmung umschlagen kann. Veranlassung besteht aber, unsere Forderungen nach gleichberechtigten Zugangsmöglichkeiten auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen weiter mit Beharrlichkeit zu verfolgen und sich nicht von Hinhaltetaktiken der staatlichen Gewalt entmutigen zu lassen.”
Quelle: http://www.dvbs-online.de/nl602.htm