Schlagwort-Archiv: behinderung

Großes Verbändebündnis macht sich für ein barrierefreies Deutschland stark

Liebe Bloggemeinde,

anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung, der alljährlich am 3. Dezember begangen wird, hat ein Verbändebündnis eine Initiative für mehr Barrierefreiheit gestartet. Der DBSV beteiligt sich an dieser Initiative in der Überzeugung, dass es ein großes Bündnis braucht, um der Barrierefreiheit zum Durchbruch zu verhelfen. Das Ziel ist insbesondere, die Privatwirtschaft mit gesetzlichen Vorgaben zu Barrierefreiheit zu verpflichten. Lesen Sie hier die heutige Pressemitteilung des Verbändebündnisses:

Berlin, 2. Dezember 2016. In einer gemeinsamen Erklärung fordert der Sozialverband VdK Deutschland mit anderen Verbraucher-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden die Bundesregierung auf, umfassende Barrierefreiheit, also die Zugänglichkeit aller Lebensbereiche, für Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigungen herzustellen.

Bereits 2009 hat sich die Bundesrepublik mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, geeignete Maßnahmen für eine barrierefreie Gesellschaft zu treffen. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Verbände unverständlich, dass bisherige Gesetzesänderungen noch lange nicht alle Vorgaben erfüllen. Solange etwa die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen bleiben, sind Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigungen als Kunden und Patienten benachteiligt. Die Verbände fordern konkret, alle Lebensbereiche so zu gestalten, dass sie auch von allen Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, genutzt werden können: Öffentlich zugängliche Gebäude, Wohnungen und medizinische sowie pflegerische Einrichtungen ebenso wie Verkehrsanlagen und Verkehrsmittel oder Informations- und Kommunikationsmedien.

Barrierefreiheit kommt allen zugute. Menschen mit Behinderung profitieren davon ebenso wie Ältere, Eltern, Kinder oder Menschen, die zeitweise mobilitätseingeschränkt sind.

Die Erklärung, die auch den Parteien vorgelegt wird, die sich zur Bundestagswahl stellen, kann hier abgerufen werden: www.vdk.de/permalink/71116

Der Pressemitteilung sind Statements von Vertretern der an dem Bündnis beteiligten Verbände beigefügt. DBSV-Präsidentin Renate Reymann äußert sich an dieser Stelle wie folgt: „Blinde Menschen orientieren sich taktil und akustisch. Mit dem ‚Zweisinneprinzip‘ kann für sie Umwelt barrierefrei gestaltet werden. Sehbehinderte Menschen brauchen Kontraste und Beleuchtung. Blinde wie auch sehbehinderte Menschen erhalten Zugang zu digitalen Medien und Anwendungen, wenn sie nach den Regeln der Barrierefreiheit konzipiert sind. Was für Menschen mit schwerer Seheinschränkung Teilhabe sichert, schafft Komfort auch für Brillenträger, Menschen mit Leseproblemen und viele andere. Deshalb brauchen wir verbindliche Schritte zu mehr Barrierefreiheit, eine Initiative: Barrierefreies Deutschland.“

Studie zu sexualisierter Gewalt an Schulen (Hessen)

Liebe Leser,

Jugendliche mit Behinderungen werden nicht befragt. Hessisches Kultusministerium schließt Förderschüler_innen aus. Frauen mit Behinderung werden in Kindheit und Jugend zwei- bis dreimal häufiger Opfer von sexualisierter Gewalt. Das geht aus einer Studie hervor, die das Bundesfamilienministerium im Jahr 2013 veröffentlicht hat. Trotz dieser alarmierenden Zahlen schließt das Hessische Kultusministerium jetzt gerade diese besonders gefährdete Gruppe von einer Studie zum Thema sexualisierte Gewalt an Schulen aus. Bei einer repräsentativen Befragung im laufenden Schulhalbjahr sollen Förderschüler_innen außen vor bleiben.
Durchgeführt wird die Erhebung nur in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 an Regelschulen. Dies kritisiert der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hessen scharf.
„Dies ist nicht verantwortbar und widerspricht ganz klar der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie schreibt in Artikel 16 vor, dass sicherzustellen ist, dass Fälle von Gewalt und Missbrauch gegenüber behinderten Menschen erkannt und untersucht werden“, sagt Günter Woltering, Landesgeschäftsführer des PARITÄTISCHEN Hessen.

Bereits im vorigen Herbst hatte der PARITÄTISCHE Hessen dem Kultusministerium seine Bedenken am Zuschnitt der Studie in einem Schreiben mitgeteilt. In seiner Antwort begründete das Land Hessen den Ausschluss von Jugendlichen mit Behinderungen mit „inhaltlichen, methodischen und finanziellen Erwägungen“. Auch das Hessische Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung (HKFB), das in Trägerschaft des PARITÄTISCHEN Hessen ist, hatte sich im Vorfeld der Studie an das Kultusministerium gewandt und ihm seine Unterstützung angeboten, um die Befragung auch für Schüler_innen mit Behinderungen zugänglich zu machen. „Es existieren bereits Erhebungsmethoden, die speziell die Belange von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen berücksichtigen“, betont Rita Schroll, Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für Frauen mit Behinderung. „Auch komplexe Fragestellungen können in Leichte Sprache übersetzt werden.“
Der PARITÄTISCHE Hessen fordert das Land Hessen auf, in die Befragung zu sexualisierter Gewalt auch Jugendliche mit Behinderungen einzubeziehen und die Studie auf Förderschulen auszuweiten, und zwar ungeachtet der zusätzlichen Kosten für eine barrierefreie Erhebung. „Inklusion darf auch an diesem Punkt nicht am Geld scheitern“, so Landesgeschäftsführer Günter Woltering: „Nur auf Basis von belastbaren Daten über das Ausmaß sexualisierter Gewalt an Förderschulen kann das Land überhaupt erkennen, wo und wie es präventiv tätig werden muss.“

Ansprechpartnerin: Rita Schroll
Auf der Körnerwiese 5, 60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069-955 262 – 36, Fax: 069-955 262 38
E-Mail: hkfb@paritaet-hessen

Krach schlagen für ein gutes Bundesteilhabegesetz

Liebe Bloggemeinde,

“Bis zur vollen Teilhabe gehen wir euch auf den Wecker!”: Dieses Motto darf wörtlich genommen werden, wenn morgen, Donnerstag, den 21. April, Menschen mit Behinderung auf die Straße gehen. Um fünf vor zwölf lassen sie auf öffentlichen Plätzen in Berlin, Hamburg, Kassel, Köln, Mainz, München und Stuttgart ihre Wecker schrillen. Sie schlagen Krach mit Topfdeckeln, Rasseln und allem, was Lärm macht, um die Bundesregierung aufzuschrecken und ein hörbares Zeichen für ein gutes Bundesteilhabegesetz zu setzen.

Bisher kursiert nur ein Arbeitsentwurf für das Gesetz, der bei den Behindertenverbänden auf massive Kritik gestoßen ist (“dbsv-direkt” berichtete mehrfach). Die Veröffentlichung des Referentenentwurfs ist seit fast einem halben Jahr überfällig. “Wir fordern, was unser Recht ist: ein Gesetz, das der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht und den verschiedenen Behinderungsarten gerecht wird”, stellt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke klar. “Wenn uns unsere politische Arbeit nicht weiterbringt, müssen wir lauter werden und unseren Protest in die Öffentlichkeit tragen.”

Mehr Infos zur bundesweiten Weckeraktion unter
https://sites.google.com/site/teilhabejetzt/

Deutschlands Zukunft inklusiv gestalten

Liebe Leser,

hier die Mitteilung der Berliner-Behindertenzeitung.
Zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung rufen wir gemeinsam zur Demonstration und anschließender Kundgebung unter folgendem Motto auf:
Deutschlands Zukunft inklusiv gestalten! Kein Kompromiss bei der Teilhabe. Damit protestieren wir gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und die Verweigerung der Teilhabe am Leben mitten in der Gesellschaft. Wir wollen unsere Forderungen gemeinsam an die Öffentlichkeit und die Politik herantragen.
13.00 – 13.30 Uhr: Kundgebung am Bundeskanzleramt
13.30 – 14.00 Uhr: Protestmarsch zum Brandenburger Tor
14.00 – 15.30 Uhr: Bühnenprogramm am Brandenburger Tor

Wir fordern:
Ein Bundesteilhabegesetz, das die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in Deutschland sicher stellt. So wie es im Koalitionsvertrag versprochen wurde; Einen Kurswechsel in der Behindertenpolitik der Bundesregierung: Ein Paradigmenwechsel – weg von der Fürsorge, hin zu Selbstbestimmung und Würde – muss endlich umgesetzt werden; Abschaffung der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe; Die unverzügliche und vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention; Politische Rahmenbedingungen für echte Inklusion: gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderung von Beginn an.
Mittwoch, 4. Mai 2016:
Hintergrund: Zum 1. Januar 2017 soll das Bundesteilhabegesetz in Kraft treten. Wir treten dafür ein, das wir ein gutes Teilhabegesetz bekommen und das die Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen im Sinne der UN-BRK in den Mittelpunkt gestellt werden.
Im Koalitionsvertrag – mit dem Namen „Deutschlands Zukunft Gestalten“ – wurde dies angekündigt. Als „Prioritäre Maßnahme“ wurde eine Entlastung der „Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe“ versprochen. Wir erinnern daher an das Versprechen von CDU, CSU und SPD.
Weitere Informationen, Hintergründe, Fakten und Ansprechpartner finden sich auf der brandneuen Internetseite unter: www.protesttag-behinderte.de

Girls´ Day auch für Mädchen mit Behinderungen

Liebe Bloggemeinde,

Pressemitteilung
HKFB fordert frühe Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention
Wenn es um die frühe Berufsorientierung geht, dürfen Mädchen mit Behinderungen nicht außen vor bleiben. Das Hessische Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung (HKFB) appelliert daher an Unternehmen, sich am diesjährigen Girls´ Day am 28. April 2016 auch für diese Zielgruppe zu öffnen. Angebote, die barrierefrei zugänglich sind oder auch für Mädchen geeignet, die eine kognitive Beeinträchtigung haben, können die Firmen direkt an örtliche Förderschulen melden. Das HKFB selbst nimmt Informationen zu solchen Angeboten ebenfalls sehr gerne entgegen und ist auch Anlaufstelle für Eltern, die für ihre Töchter mit Behinderungen einen Platz beim Girls´ Day suchen.

„Für Mädchen mit Behinderung ist es schwieriger, einen geeigneten Ausbildungsplatz zu finden, als für Mädchen ohne Behinderungen. Daher ist für sie die Teilnahme am Girls´ Day besonders wichtig“, betont Rita Schroll, die Leiterin des HKFB. „Während Mädchen ohne Behinderung oft noch eher frauentypische Berufe ergreifen, steht bei Mädchen mit Behinderungen die Frage im Vordergrund, inwieweit ein Beruf trotz Behinderung ausgeübt werden kann. So ist es nichts Ungewöhnliches, wenn sie im IT-Bereich arbeiten.“
Den Girls’ Day verstärkt auch für Mädchen mit Behinderungen zu öffnen, ist auch im Sinne einer frühen Partizipation nötig, die den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. „Wenn Mädchen mit Behinderungen feststellen, dass ihre Freundinnen oder Nachbarinnen beim Girls´ Day mitmachen, sie selbst aber nicht, erleben sie einmal mehr das Gefühl Außenseiterin zu sein“, so Rita Schroll.

Das HKFB hat sich im Jahr 2003 das Erste Mal aktiv am Girls’ Day beteiligt. Es hat unter anderem angeregt, dass auf der bundesweiten Internetseite für den Girls´ Day die Zugänglichkeit der Angebote für Mädchen mit Behinderungen verzeichnet ist. Dort ist nun zumindest abrufbar, ob ein Girls´ Day-Platz rollstuhlgerecht ist.
„Seit Jahren reservieren der Hessische Rundfunk und der Hessische Landtag Plätze für Mädchen mit Behinderungen. Dies sollte Schule machen“, so Rita Schroll.

Der Girls´ Day dient der Berufsorientierung und soll junge Frauen motivieren, auch in Berufen zu arbeiten, in denen bislang Männer in der Überzahl sind. Seit dem Start der Aktion im Jahr 2001 haben insgesamt etwa 1,5 Millionen Mädchen teilgenommen. Jährlich beteiligen sich Unternehmen und Organisationen mit rund 10.000 Veranstaltungen für Mädchen.

Ansprechpartnerin: Rita Schroll, Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für Frauen mit Behinderung
Telefon: (069) 955 262 36
E-Mail: hkfb@paritaet-hessen.org

Beschäftigungsquote Schwerbehinderter Menschen

Liebe Bloggemeinde,

Mehr als 1,15 Millionen Menschen mit Behinderung sind in Deutschland derzeit erwerbstätig, mehr als je zuvor. Das “Inklusionsbarometer Arbeit” von der Aktion Mensch und dem HRI-Institut wurde veröffentlicht.

Danach stieg die Beschäftigungsquote Schwerbehinderter Menschen in deutschen Unternehmen von 4,64 Prozent im Vorjahr auf 4,67 Prozent leicht an. Die gesetzliche Vorgabe von 5% ist damit weiterhin nicht erreicht. Gleichzeitig sank die Arbeitslosenquote von Schwerbehinderten Menschen leicht: Aktuell liegt sie bei 13,9%. Leider ist das doppelt so hoch wie die Quote in der Vergleichsgruppe “Menschen ohne Behinderung”.
Weitere statistische Grundlagen hier: https://www.aktion-mensch.de/themen-informieren-und-diskutieren/arbeit/zahlen-und-fakten.html

Jugendmagazin Sendereihe – “young inclusion”

Liebe Bloggemeinde,

das hier was ich Euch heute poste, finde ich echt cool! TV-Tipp “yoin”

Für alle, die sich im vorweihnachtlichen Stress eine kleine, sehr unterhaltsame Pause gönnen möchten, hier ein wichtiger TV-Programmtipp: Am Samstag, 12. Dezember, 9:30 Uhr, läuft auf SPORT1 die neue Folge des Jugendmagazins “yoin” (Wiederholung Dienstag, 15. Dezember, 15:00 Uhr). Die 18-jährige Kim Denise Hansmann präsentiert aus ihrem Loft wieder junge Themen und trifft coole Leute – egal ob mit oder ohne Behinderung. Im Mittelpunkt stehen deren Interessen und nicht deren Handicaps: Also kein “Betroffenheits-Fernsehen” mehr, sondern ein natürlicher, ja selbstironischer Umgang mit Behinderung! Themen diesmal: Tänzer und Akrobat Dergin Tokmak, Basti&Bautz im Wutraum, Felix nimmt ab, Sängerin Jules
performed, Filmemacher Kilian zu Gast im Studio und vieles mehr. “Also unbedingt dabei sein und einschalten – kultverdächtig!!!”, so abm-medien.

“yoin” – Abkürzung für “young inclusion” – ist die erste Sendereihe Deutschlands überhaupt, die voll inklusiv angeboten wird: Zeitgleich zur TV Ausstrahlung steht der Film in der Mediathek wahlweise mit Untertiteln, Gebärdensprachdolmetscher, Audiodeskription oder mit Erklärungen in Leichter Sprache zur Verfügung.

www.abm-medien.de, Tel 089 / 30 79 92-0

Menschen mit Hörsehschädigung für Interview gesucht

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Reglindis Gelke und ich studiere im Bachelorstudiengang “Deaf Studies- Sprache und Kultur der Gehörlosengemeinschaft” an der Humboldt-Universität zu Berlin.
In meiner Bachelorarbeit untersuche ich verschiedene Gründe für eine fehlende Erwerbstätigkeit (z. B. aufgrund von Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit) bei hörsehbehinderten oder taubblinden Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung an einer berufsvorbereitenden und/oder qualifizierenden Rehabilitationsmaßnahme z. B. in einem Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk, Deutschen Taubblindenwerk etc. teilgenommen haben. Berufsvorbereitende und qualifizierende Maßnahmen sind z. B. die blindentechnische Grundausbildung, Ausbildung, Integrationsmaßnahmen oder Teilqualifizierung, Umschulung oder Fortbildung. Sie dienen dazu, den Arbeitsplatz mit der Behinderung zu erhalten oder einen neuen zu erlangen.

Für die Studie möchte ich mit Ihnen ein etwa 1,5-stündiges Interview u.a. zu Ihrem beruflichen Werdegang, der Art und Dauer Ihrer Rehabilitationsmaßnahme und Gründen für Ihre Erwerbslosigkeit durchführen. Das Interview kann telefonisch, per Skype oder bei Ihnen zu Hause erfolgen. Dabei richte ich mich nach der von Ihnen gewünschten Kommunikationsform: Lautsprache, Deutsche Gebärdensprache, Taktiles Gebärden oder Lormen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich für ein Interview bereit erklären. Sie unterstützen damit meine Abschlussarbeit sehr, die auch Bestandteil eines umfangreichen Forschungsprojektes der Audio-/Gebärdensprach- und Blinden-/Sehbehindertenpädagogik an der Humboldt-Universität zu Berlin ist. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie zurzeit nicht erwerbstätig sind und an einer der oben beschriebenen beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen aufgrund Ihrer Hörsehschädigung teilgenommen haben. Die Interviews werden selbstverständlich anonym ausgewertet.
Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich bitte bei mir per
E-Mail: Reglindis.Gelke@student.hu-berlin.de
oder Telefon: 01525/96 21 473

Bitte leiten Sie meine Anfrage an andere Personen mit Hörsehschädigung/Taubblindheit weiter!
Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Reglindis Gelke

Hilfen aus einer Hand – auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kooperationspartner_innen,

Kinder und Jugendliche ohne Behinderung oder mit (drohender) seelischer Behinderung erhalten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Kinder und Jugendliche mit körperlicher und sogenannter geistiger Behinderung im Rahmen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII.
„Die Aufteilung der Zuständigkeiten für junge Menschen mit Behinderungen auf die Sozialhilfe und die Kinder- und Jugendhilfe führt in der Praxis zu erheblichen Definitions- und Abgrenzungsproblemen, aus denen Zuständigkeitsstreitigkeiten, erheblicher Verwaltungsaufwand und vor allem Schwierigkeiten bei der Gewährung und Erbringung von Leistungen für Kinder und Jugendliche und ihre Familien resultieren.“
Diese Situation schildert der Abschlussbericht der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelten Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz. Sie erschwert vielen behinderten Kindern und Jugendlichen sowie ihren Eltern das Leben zusätzlich.

Wenn Sie den beigefügten Appell unterstützen und diesen evtl. auch unterzeichnen möchten, finden Sie hier http://tinyurl.com/q4pgdj2 eine Möglichkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Rita Schroll