Archiv für den Autor: Silja Korn

Berlin, Hamburg Hörbücherei – App

Liebe Bloggemeinde,

heute mal etwas für Euch, die schon Leser und Leserinnen der Berliner oder Hamburger Hörbücherei sind oder die es noch vorhaben werden zu wollen. Es gibt nun auch eine App für die einfache Bestellung bei der Hörbücherei.

Die Berliner Blindenhörbücherei hat jetzt ihre kostenlose Katalog-App Blibu BHB für iPhone, iPad und iPod touch veröffentlicht. Sie ist im App Laden zu bekommen.

Die App der Norddeutschen Blindenhörbücherei, BliBu NBH, ebenfalls kostelos, bekommt ihr im App Laden

Die App benötigt IOS 7 oder höher.

Mit der App ist es möglich, in den Hörbuch- und Hörfilmkatalogen der beiden Blindenhörbüchereien zu recherchieren, Bücher und Filme zu bestellen und die Bestellungen zu verwalten. Auch eine Registrierung neuer Hörer bei der Bibliothek ist möglich.

Adventskalender 2014

Hallo meine lieben Blogleser/innen,

für uns Blinde und Interessierte, gibt´s auch in diesem Jahr wieder einen Adventskalender, die mit Brailleschrift versehen sind.
Das ist echt erfreulich, finde ich.
Natürlich kann man sich einen Adventskalender selbst mit Brailleschrift versehen, falls man einfach nur einen haben möchte.
Wer jedoch etwas anderes haben möchte und sich keine Arbeit machen mag,
kann sich bei Hussel einen kaufen.
Kostet online 19,98 €, zzgl. 4,50 € Versandkosten

Bei Lauenstein gibt es auch einen. Die Türchen sind jedoch in Reihenfolge geordnet.
Kostet online 24,90 € zzgl. 4,60 € Versandkosten

Eingliederungshilfe im Zuständigkeitsbereich der Kommunen?

Liebe Leserinnen und Leser,

nach einem Vorschlag von Bundesfinanzminister Schäuble und Hamburgs
Bürgermeister Scholz soll die Eingliederungshilfe im Zuständigkeitsbereich der Kommunen bleiben. Das bewerten die politischen Experten der Behindertenverbände als Bedrohung für das Vorhaben, ein Bundesteilhabegesetz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu schaffen. Lesen Sie hierzu die gekürzte Pressemitteilung der von rund 50 Verbänden getragenen Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz:

Kassel, 16. Oktober 2014: „Dem von der Bundesregierung geplanten
Bundesteilhabegesetz dürfen nicht die Zähne gezogen werden.“ So bringen die Behindertenverbände, die eine Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz gestartet haben, ihre Forderung auf den Punkt. Die Entlastung der Kommunen dürfe nicht von der Entwicklung eines Bundesteilhabegesetzes abgekoppelt werden, sonst drohe das Vorhaben zu scheitern.

„Verbunden mit der Schaffung des Bundesteilhabegesetzes haben die
Bundesregierung und die Länder eine Entlastung der Kommunen um jährlich fünf Milliarden Euro versprochen. Dieser Plan hat der Initiative für die längst überfällige Reform des Behindertenrechts und der Eingliederungshilfe eine neue Dynamik verschafft. Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und dem Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz nun gemachten Vorschläge, die Kommunen nicht über das neu zu schaffende Bundesteilhabegesetz, sondern über andere Finanzierungsströme wie die Übernahme der Kosten für die Unterkunft von Langzeitarbeitslosen und Grundsicherungsempfängern durch den Bund zu entlasten, sind daher eine ernsthafte Bedrohung für ein gutes Bundesteilhabegesetz“, fasst Ottmar Miles-Paul die Befürchtung der Verbände zusammen. Der Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz weiß nur zu gut, wie die nötigen Reformen des Behindertenrechts nunmehr zum Teil schon seit über 40 Jahren immer wieder verschoben werden. So befürchten die Verbände, dass auch dieses Mal das Gesetzesvorhaben auf halber Strecke
scheitern könnte, wenn die finanziellen Anreize für die Kommunen nicht mehr direkt mit dem Gesetzesvorhaben verbunden sind. „Wir brauchen ein starkes Bundesteilhabegesetz und dabei bauen wir darauf, dass gemachte Versprechungen auch eingehalten und nicht durch die Hintertür der Umleitung von Finanzströmen ausgehebelt werden“, so Ottmar Miles-Paul.

Die Verbände, wie beispielsweise der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) oder die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), fordern die Bundes- und Landesregierungen daher auf, Wort zu halten. Verbunden mit der Entlastung der Kommunen müsse ein gutes Bundesteilhabegesetz geschaffen werden, das endlich auch die Anforderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umsetzt. Im Mittelpunkt der Reform müsse die Selbstbestimmung, Gleichstellung und Inklusion behinderter Menschen stehen. „Behinderte Menschen müssen endlich das Recht haben, die Unterstützung und Assistenz zu bekommen, die sie brauchen, um mitten in der Gesellschaft leben, arbeiten und ihre Freizeit gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen verbringen zu können, anstatt auf Sonderwelten und Sonderregelungen verwiesen zu werden“, erklärt Ottmar Miles-Paul.
Weitere Informationen im Internet unter www.teilhabegesetz.org

Diabetes Erblindungsrisiko steigt?

Liebe Bloggemeinde,

warum wird immer an Dingen gespart, die wichtig sind? Menschen die Diabetes haben und dazu leider noch sehgeschädigt oder sogar völlig erblindet sind, benötigen Hilfsmittel die ihnen ansagen, wie hoch Ihr Zuckerspiegel momentan ist. Dafür benötigen sie ein, was gut auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Aber das soll wohl nicht mehr so sein. Welcher Zweck wird damit verfolgt?
Lest hierzu die Presseerklärung:

Mit Diabetes ist ein hohes Erblindungsrisiko verbunden. Um die Verhütung von Folgeerkrankungen am Auge zu verbessern und auf barrierefreie Medizinprodukte für die Selbsttherapie zu drängen, haben der DBSV und die Deutsche Diabetes-Hilfe eine Zusammenarbeit vereinbart. Lesen Sie hierzu die heutige Pressemitteilung des DBSV:

Berlin, 13. Oktober 2014. Mindestens 6 Millionen Menschen in Deutschland sind von Diabetes betroffen, mehr als 60 Prozent davon entwickeln Schäden im Auge. Angesichts dieser Zahlen starten der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und die Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) gemeinsam das Projekt „Diabetes und Auge“. Ziele der Zusammenarbeit sind unter anderem die Verhütung von Folgeerkrankungen des Diabetes am Auge, eine bestmögliche Therapie und Versorgung der Patienten sowie die höchstmögliche Lebensqualität für Diabetiker, die bereits von einem Sehverlust betroffen sind.

Aktuell weisen die beiden Patientenorganisationen auf die dramatische
Versorgungssituation für blinde und sehbehinderte Menschen mit Diabetes hin und fordern die Hersteller von Blutzuckermessgeräten, Insulin-Pens und -Pumpen dazu auf, ihre Produkte barrierefrei zu gestalten. Nur so ist ein selbstständiges und erfülltes Leben für die betroffenen Diabetiker möglich.

Etwa 30.000 Mitbürger sind in Folge des Diabetes erblindet. Jährlich
verlieren weitere 2.000 Diabetiker ihr Augenlicht. Diese Menschen müssen ihren Blutzucker messen und ihre Insulin-Therapie durchführen können – und haben dafür immer weniger Möglichkeiten. Eine Insulinpumpe, die man eigenständig blind bedienen kann, ist nicht auf dem Markt und das letzte wirklich gut bedienbare barrierefreie Blutzuckermessgerät wurde vom Hersteller zum Auslaufmodell erklärt.

Hintergrund:
Wenn blinde Diabetiker ihre Diabetestherapie nicht mehr eigenständig
durchführen können, droht die Entgleisung des Diabetes. Schwerwiegende
Folgeschäden an Nerven und Gefäßen wie Herzinfarkt, Schlaganfall,
Nierenversagen und Amputationen drohen bereits in früheren Stadien der
Erkrankung und eine kürzere Lebenserwartung ist die Folge. Diabetiker werden unnötig zu Pflegefällen, weil Pflegedienste mehrmals täglich den Blutzucker messen und die Insulintherapie regulieren müssen. So entstehen hohe Kosten für die Gesellschaft und die betroffenen Diabetiker verlieren ihre Selbstständigkeit.

Um ein Gerät barrierefrei bedienen zu können, wird im Wesentlichen ein
kontrastreiches und blendfreies großes Display benötigt. Außerdem müssen gemessene und eingestellte Werte akustisch vermittelt werden.

Studie Uni Würzburg

Liebe Leser meines Blogs,

heute eine Info, die ich finde, die wir alle unterstützen sollten so fern wir in Würzburg und Umgebung leben. In Berlin gibt es noch keinen Termin. Ob jemals, steht noch nicht im Raum.
Hier die Info:
der Lehrstuhl für Psychologie an der Uni Würzburg arbeitet
an Gehirn-Computer-Schnittstellen und sucht dazu nur blinde Testpersonen, die Braille lesen können.

Durch eine derartige Schnittstelle soll es Menschen ermöglicht werden nur mit ihren Gedanken mit einem Computer zu interagieren. Das kann z. B. computergestütztes Malen sein. Für schwer behinderte Personen, die sich nicht bewegen und sprechen können, kann dies eine Möglichkeit sein, an ihrer Umwelt teilzuhaben.

Die Versuchspersonen bekommen eine Art Badekappe auf die schmerzfrei mit Metallplättchen auf der Kopfhaut die Hirnströme misst.
Diese Signale geben Aufschluss über die Hirnaktivität in den Bereichen unter den Metallplättchen. Dabei können wir aber weder die Gedanken noch die Gefühle der Person lesen und dies ist auch nicht nötig für unser Vorhaben. Stattdessen verwenden wir einen Trick um den Computer zu steuern. Der Computer spielt ihnen beispielsweise
verschiedene Töne vor. Dabei wird ihre Aufgabe sein, sich auf einen bestimmten Ton zu konzentrieren und zu zählen wie oft dieser abgespielt wird. Durch dieses aufmerksame Abwarten und anschließende Mitzählen gibt es im Gehirn einen besonderen Effekt direkt nachdem der Ton hörbar ist.
Nach etwas Training kann der Computer lernen diesen Effekt zielsicher zu erkennen und zu deuten. Nun kann man jedem der verschiedenen Töne eine Funktion zuweisen und anschließend rein durch Konzentration auf den gewünschten Ton dem Computer einen Befehl mitteilen.
Die Technik funktioniert bisher deutlich besser mit Bildern als mit Tönen oder Vibrationen. Es wird vermutet, dass dies daran liegt, dass der Sehsinn für gewöhnlich der am stärksten benutzte Sinn ist. Wenn möglich wäre unser Ziel jedoch, nur Töne oder Vibrationen zu verwenden anstatt Bilder zu präsentieren. Der Anwender würde dann nicht immer einen Monitor an seinem Rollstuhl benötigen, sondern könnte über unscheinbare Ohrstöpsel oder versteckte Vibratorplättchen Befehle erteilen.

Durch eine Studienteilnahme können Sie zur Verbesserung einer Kommunikations/Interaktions-Hilfe für schwer beeinträchtigte Personen beitragen.

Die Studienteilnahme dauert etwa 2 Stunden und wird mit mindestens 16€ vergütet.
Die Studie findet in der Marcusstraße in Würzburg statt.
Interessenten melden sich bitte bei Andreas.Herweg@uni-wuerzburg.de

Das Filmprojekt

Liebe Blogleser/innen,

heute habe ich eine Info, ein Anliegen “in eigener Sache”.

Wir drehen einen Film!Willst Du mitmachen?

Es wird ein gesellschaftskritischer Film (ca. 20-30 Minuten), bei dem der Humor nicht zu kurz kommt.
Wir haben die Themen Konsum sowie menschliches Verhalten in der Gesellschaft.
Es geht in diesem Film nicht um mich und es wird sicher kein Behinderten- oder Blindenfilm.

Dafür brauchen wir natürlich Menschen die dabei mitwirken möchten und uns unterstützen.
Trau Dich und wirke bei dem Film mit!

Bitte gebt diese Info weiter.

    Liebe Grüße und Dank im Voraus
         Silja

Begleitperson auch bei Fernbuslinien

Liebe Bloggemeinde,

heute habe ich mal wieder eine wichtige Info für Euch. Sie könnte für den Einen oder Anderen sehr nützlich sein.

Hier die Info:
Die Bundesregierung informiert mit BT-Drucksache 18/742, S.12 auf Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die Unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson durch einen schwerbehinderten Menschen mit Merkzeichen “B” im Fernbuslinienverkehr: “… Anders als der schwerbehinderte Mensch kann die Begleitperson auch im Fernverkehr unentgeltlich befördert werden. Dieser Anspruch besteht auch bei den Fernbuslinien. § 147 Absatz 2 SGB IX definiert den Begriff Fernverkehr im Hinblick auf die Verpflichtung zur unentgeltlichen Beförderung von Begleitpersonen. Danach ist Fernverkehr der öffentliche Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr nach § 42 PBefG. … Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Damit gehört auch der Verkehr mit Fernbussen zum Linienverkehr. Die unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson für schwerbehinderte Menschen ist daher auch in Fernbuslinien möglich.”

Denkt an die Umwelt

Hallo liebe Bloggemeinde,

hier mal eine Anregung….
Wenn der Eine oder Andere seine Schränke ausmistet, wohin er sich wenden könnte, um sie abzugeben oder anderweitig an den Mann/Frau zu bringen.
Ich selbst finde das echt wichtig, sich mal im Klaren darüber zu werden oder zu sein, die Kleidungsstücke nicht so einfach auf den Müll zu werfen.
Wäre doch schön, wenn man dann noch jemanden damit glücklich machen kann und auch selbst noch was davon haben kann.
Kleidung, Accessoires und Kosmetik tauschen, verkaufen oder kaufen auf:
www.kleiderkreisel.de

   Gruß
     Silja

Rentenanspruch für Mütter

Liebe Bloggemeinde,

heute mal wieder eine super Info, die die Eine oder Andere interessieren wird.
  Gruß
    Silja

Hier die Info:
Mütter mit mehreren Kindern können jetzt erstmals zu einem Rentenanspruch kommen.

Die für eine Regelaltersrente notwendigen fünf Jahre mit Beitragszeiten, zu denen auch Zeiten der Kindererziehung zählen, lassen sich jetzt leichter erreichen. Grund: Für vor 1992 geborene Kinder gibt es jetzt nicht nur ein, sondern zwei Erziehungsjahre pro Kind.

Beispiel: Einer 66-jährigen Mutter mit drei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, werden seit dem 1. Juli 2014 nicht nur drei, sondern sechs Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Damit sind die erforderlichen fünf Jahre erfüllt. Wenn sie bis zum 31. Oktober 2014 einen Rentenantrag stellt, erhält sie rückwirkend zum 1. Juli 2014 ihre Regelaltersrente.

Fehlen trotz verlängerter Kindererziehungszeiten noch einige Monate für die fünf Jahre, zum Beispiel bei nur zwei vor 1992 geborenen Kindern, kann es sinnvoll sein, freiwillige Beiträge zu zahlen. Der Mindestbeitrag beträgt derzeit 85,05 Euro pro Monat.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt den Betroffenen, sich beraten zu lassen. Wer bereits am 30. Juni 2014 eine Rente bezogen hat, erhält die höhere Mütterrente automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.

Mehr Informationen zur Mütterrente und zum Rentenpaket erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

IVOM Behandlung

Liebe Bloggemeinde,

Krankenhäuser dürfen Augenspritzen nicht mehr abrechnen.
Hier zu lest bitte die Info, die ich heute über den BBSB erfahren habe.
Das ist absolut herbe!
Für Augenpatienten, die Injektionen in den Augapfel (IVOM) in einem
Krankenhaus erhalten, kann es ab dem 1. Oktober problematisch werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des DBSV hervor:

Die Injektion in den Augapfel ist nach der Katarakt-OP die zweithäufigste Augenoperation in Deutschland. Sie wird mehr als 500.000 Mal jährlich durchgeführt, unter anderem zur Therapie der sogenannten Altersblindheit -der feuchten altersabhängigen Makula-Degeneration.

Jetzt hat die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) vor einem
drohenden “dramatischen Versorgungsengpass” bei der Spritzentherapie
gewarnt. Auf Bitte des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) erläutert Privatdozent Dr. Joachim Wachtlin vom Berliner Sankt Gertrauden Krankenhaus das Problem und die Folgen für die Augenpatienten:
“Bei der Injektion von Medikamenten in den Augapfel, der sogenannten IVOM Behandlung, handelt es sich um die beste und wirkungsvollste Therapiemöglichkeit bei der feuchten altersbedingten (AMD) und anderen Makula-Erkrankungen. Durch wiederholte Injektionen kann bei den allermeisten Patienten gewährleistet werden, dass die Sehkraft erhalten oder bei einem Teil sogar gebessert werden kann. Ab dem 1.10. kann diese IVOM Behandlung über die Krankenkassenkarte direkt abgerechnet werden. Dies ist aber den Krankenhäusern und Kliniken nicht gestattet und so können diese nach dem jetzigen Stand die meisten ihrer Patienten ab dem 1.10. nicht behandeln oder weiter behandeln. Es muss jetzt sehr kurzfristig eine Möglichkeit für die Krankenhäuser geschaffen werden, diese dringend erforderlichen Behandlungen weiter durchzuführen. Sonst muss man davon ausgehen, dass sehr viele Patienten ab dem 1. Oktober ihre notwendige Behandlung nicht erhalten können, was zu starken und unwiderruflichen Sehverschlechterungen führen wird.”

Um die Versorgung der Patienten in ausreichendem Umfang sicherzustellen, fordert DBSV-Präsidentin Renate Reymann eine pragmatische Lösung: “Es ist einfach inakzeptabel, dass hier aufgrund eines Abrechnungsproblems der Verlust von Sehkraft droht. Wir brauchen deshalb eine effektive Sofortmaßnahme, die den Krankenhäusern ermöglicht, die Therapie ab dem 1. Oktober fortzuführen.” Den Augenpatienten, die ab dem 1. Oktober Injektionen in einem Krankenhaus erhalten sollen, rät der DBSV dringend, sich im Krankenhaus und bei ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob vor Ort bereits eine Lösung gefunden wurde.

Nachtrag vom 2.10.2014
“Die Universitätskliniken müssen und werden intravitreale Injektionen jetzt und auch in der Zukunft im Sinne unserer Patienten und der Wissenschaft durchführen”, stellt Prof. Dr. Johann Roider gegenüber dbsv-direkt fest. Dieser Konsens aller deutschen Universitäts-Augenkliniken sei in der vergangenen Woche erreicht worden, so der amtierende DOG-Präsident. Der DBSV rät allen Patienten, die bisher in einem Krankenhaus IVOM-Behandlungen erhalten haben, es zunächst an gewohnter Stelle zu versuchen. Wer an einen anderen Arzt verwiesen wird, muss es nicht hinnehmen, falls dies mit weiten Wegen oder einer Verzögerung der Behandlung verbunden ist. Das gilt insbesondere für die Verschiebung einer Injektion oder Untersuchung um mehr als zwei Wochen. Vor allem Erstinjektionen sind zeitkritisch und dulden keinen Aufschub. Patienten, die ihren gewohnten Arzt wechseln müssen und dabei auf die oben genannten Probleme stoßen, können sich an Blickpunkt Auge wenden, das Beratungsangebot des DBSV für Augenpatienten (per E-Mail an info@blickpunkt-auge.de oder unter Tel. 030/28 53 87-287).